Haustiere sind bei Alt und Jung beliebte Mitbewohner. Während die Haltung von Tieren im Eigenheim gar kein Problem ist, stellt sich bei Mietwohnungen häufiger die Frage danach, was erlaubt ist und was zu beachten.
Vielfach reicht für eine erste Beurteilung der Blick in den Mietvertrag. Häufig ist dort aber bei neuen Verträgen die Tierhaltung untersagt. In der Regel kann aber bereits eine Anfrage bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter dieses ändern.
Kein großes Problem mit Hunden und Katzen
Generell gilt: Vermieter dürfen zumindest die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten und Vertragsklauseln, die so ein Verbot beinhalten, sind ungültig. Kleine Hunde und Katzen dürfen meist ohne Genehmigung mit einziehen, bei größeren Hunden sind Absprachen mit dem Vermieter notwendig. Wobei wir dazu raten, das auch bei Katzen und Hunden grundsätzlich eine Genehmigung durch den Vermieter vorliegen sollte. Denn nach neuer Rechtsprechung kann dieser unter Umständen auch Katzen ablehnen. Allerdings haben Mieter in der Regel sehr gute Chancen, die Haustierhaltung durchzusetzen. Verursacht das Tier aber Schaden am Mietgegenstand oder ist anderweitig verhaltensauffällig, kann der Vermieter allerdings die Abschaffung des Tiers oder den Auszug aus der Wohnung fordern.
Regelungen zur Kleintierhaltung und zu exotischen Tieren
In Mietverträgen wird meist nur die Haltung von Hunden und Katzen geregelt. Doch was ist mit Kleintieren, wie Vögeln, Fischen, Hamstern oder Kaninchen? Diese kleinen Mitbewohner dürfen unabhängig davon, was zur Tierhaltung im Vertrag steht, mit in der Wohnung leben. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wegen ihres starken Eigengeruchs sind Frettchen genehmigungspflichtig durch den Vermieter und auch bei der Haltung von Ratten sollten im Vorfeld Absprachen getroffen werden. Gleiches gilt für Papageien, die aufgrund der möglichen Lärmbelästigung von manchen Vermietern mit Skepsis betrachtet werden. Exotische Tiere wie Schlangen, Affen oder Raubkatzen gelten darüber hinaus nicht als Haustiere im mietrechtlichen Sinne und bleiben in der Mietwohnung daher verboten oder genehmigungspflichtig.
Bei der Haustierhaltung in Mietwohnungen sollte Rücksicht auf die Nachbarn und anderen Mieter genommen werden. Lautes Bellen oder Geruchsbelästigung können nämlich schnell zum Streitfall werden und die Haltung von Haustieren nachträglich und im Einzelfall doch noch verboten werden. Wenn Mensch und Tier in Einklang leben, dann steht der Haltung in der Mietwohnung grundsätzlich aber nichts im Wege.
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