In unserem tierischen Magazin TheCrazyAnimal hatten wir uns bereits öfters schon einmal mit der Tierhaltung in der Mietwohnung beschäftigt. Dabei kommt es zwischen Mietern und Vermietern immer wieder zu großen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich raten wir vor der Tierhaltung dazu, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Ist dort ein Verbot aufgeführt, sollte in Ruhe das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. In der Regel, so sind unsere Erfahrungen vom tierischen Magazin TheCrazyAnimal ist dieser aufgeschlossen, wenn es vernünftige Gründe für die Tierhaltung gibt.- Und es sich dabei um normale Haustiere handelt. Katzen zum Beispiel sind in der Regel kein Problem, müssen aber nach neuster Rechtsprechung ebenfalls durch den Vermieter genehmigt werden. Problematisch hingegen ist die Tierhaltung, so das tierische Magazin TheCrazyAnimal, vor allem aber in möblierten Wohnungen und Häusern. Hier wird fast immer die Tierhaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verboten.
TheCrazyAnimal – Prozessflut an deutschen Gerichten
Auch wenn die gesetzlichen Grundlagen zur Tierhaltung in Mietwohnungen nachgebessert wurden, blicken wir vom tierischen Magazin TheCrazyAnimal auf eine wahre Prozessflut, die immer noch die Gerichte auf Trapp hält. Deshalb noch einmal in kurzen Punkten eine Übersicht zu den einzelnen Bestimmungen in Deutschland.
TheCrazyAnimal – Tierhaltung: Das ist erlaubt
Kleintiere sind grundsätzlich in einer Mietwohnung (unabhängig vom Mietvertrag) erlaubt. Dazu gehören Hamster, Kaninchen oder auch Meerschweinchen. Vorsicht jedoch bei einem Mietvertrag einer möblierten Wohnung. Hier kann es zu Unterschieden kommen. Kleintiere, so das tierische Magazin TheCrazyAnimal können also auch in der Regel bei einem Verbot gehalten werden. Dennoch sollte sehr genau unterschieden werden, was alles unter Kleintiere fällt. Katzen gehören dazu leider nicht! Frettchen zwar ja, unterliegen aber einer Sonderregelung. Die Gerichte haben entschieden, das Frettchen einen besonderen Duft mitbringen und deshalb durch den Vermieter genehmigt werden müssen. Auch bei Ratten gibt es Diskussionsbedarf. Eigentlich sind diese harmlos und sauber, so das tierische Magazin TheCrazyAnimal. Nicht aber, wenn es nach den Richtern geht.
Auch bei Vögeln gilt ein gesonderter Augenmerk. Wellensittiche und Co. sind erlaubt, ein Papagei hingegen bedarf unbedingt der Zustimmung.
Vorsicht bei Hunden und Katzen
Ist ein Verbot im Mietvertrag verzeichnet, hat das tierische Magazin TheCrazyAnimal immer wieder die Erfahrung gemacht, das ein gemeinsames Gespräch Wunder bewirken kann. Wer vernünftige Gründe für eine Katzenhaltung vorbringen kann, wird meistens das OK beim Vermieter erhalten. Beim Hund ist das jedoch anders. In der Regel kann der Mieter aber auch bei Ablehnung seinen Wunsch durchsetzen. Sollten hingegen gesonderte Punkte vorliegen, die dagegensprechen, sind die Chancen relativ gering. So kann ein kranker Nachbar ein Grund gegen die Tierhaltung sein, wie das tierische Magazin TheCrazyAnimal immer wieder in Einzelfällen bei Lesern erfahren konnte.
Eine Hundehaltung, die erlaubt ist, kann nur dann widerrufen werden, wenn der Hund auch im Treppenhaus Unrat und Kod hinterlässt oder zur Ruhestörung beiträgt. Erlaubt sind aber generell Tiere, auf die die Mieter angewiesen sind. So fällt laut TheCrazyAnimal zum Beispiel der Blindenhund eindeutig darunter. Aber auch, wenn Kinder für ihre psychische Stabilität das Haustier benötigen, kann der Vermieter nichts gegen die Tierhaltung einwenden. Allerdings nur bei regulären Haustieren, wie Kleintieren und Hunde sowie Katzen.
TheCrazyAnimal: Anders bei exotischen Tieren
Gefährliche Exoten, so klein sie auch sein mögen, müssen durch den Vermieter bestätigt werden. Darunter fallen zum Beispiel Vogelspinnen bei der Tierhaltung. Ist im Mietvertrag die Terrarien Haltung erlaubt, können Sie problemlos Echsen und auch Leguane in der Mietwohnung halten. Auch eine ungefährliche Riesenschlange darf, wenn eine Tierhaltung erlaubt ist, in der Wohnung sein. Sobald es sich dabei jedoch um eine Gift- oder Würgeschlange handelt, sieht das anders aus. Denn diese muss, so das tierische Magazin TheCrazyAnimal, genehmig werden.
Probleme mit dem Nachbarn
Häufig entstehen Probleme mit dem Nachbarn. Oft sind andere Gründe dafür ausschlaggebend. Tierhalter können wir von TheCrazyAnimal jedoch nur empfehlen, sich mit den Nachbarn zu verständigen. Wenden Sie Diplomatie an. Denn oft sitzt Ihr Nachbar am längeren Hebel. Bellt der Hund zu oft, kann vom Vermieter gefordert werden, Ruhe im Haus zu schaffen. Dabei erfolgt meistens die erste Abmahnung.
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de