Hunde haben es nicht leicht. Sie müssen im Freien fast ständig angeleint sein und können sich kaum frei bewegen. Das neue Hundegesetz in Berlin könnte die Situation der Tiere noch einmal verschärfen. Die neue Vorlage dafür ist fertig und könnte bald dem Senat vorgelegt werden. Für die 100.000 in Berlin gemeldeten Hunde könnte mit dem neuen Hundegesetz bald neue Regeln gelten. Der Gesetzentwurf wurde lange debattiert und sollte bereits im letzten Jahr fertig sein. Mitgewirkt haben Hundehalter und Gegner. Herausgekommen ist ein Hundegesetz, das vor allem neue Einschränkungen für die Tiere mitbringt. Zeitgleich sollen die Ordnungsämter besser für die Überwachung ausgestattet werden. Mehr Personal soll für eine bessere Kontrolle sorgen. Geplant sind bis zu 2 zusätzliche Kontrolleure pro Bezirk.
Hundegesetz – Hunde werden weiter eingeschränkt
Leinenpflicht ist im neuen Hundegesetz der Hauptfokus. Sie sollen generell an die Leine. Ausnahmen könnten nur noch für Halter mit einem Sachkundenachweis bestehen. Hunde möchte man heute nur noch ungerne sein …
Tierhalter sollten zudem nun grundsätzlich mit dem neuen Hundegesetz verpflichtet werden, einen Beutel für Hundekot dabei zutragen. Eine Maßnahme, die durchaus akzeptabel ist. Wer das missachtet soll nach dem neuen Hundegesetz mit 35 Euro zu Kasse gebeten werden können. Die Liste der Hunde, die nach dem Hundegesetz in Berlin einen Maulkorb tragen müssen, wird wohl kürzer werden. Nur noch 4 statt wie zuvor 10 Rassen fallen damit unter dem Maulkorbzwang.
Kritik bereits vor der Senatsgenehmigung
Kritik erntet das neue Hundegesetz für Berlin aber schon bevor es den Senat überhaupt passieren konnte. Der Tierschutzverein sieht bei der neuen Fassung nur eine halbherzige Version, die zu Lasten der Hunde geht. Hundehalter sollten nach Auffassung des Vereins grundsätzlich über einen Sachkundenachweis verfügen. Die Leinenpflicht auf den Gehwegen wird mit den neuen Hundegesetz also kommen. Entgehen kann dieser Pflicht nur derjenige, der über einen Hundeführerschein verfügt.
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