Ein wichtiger Punkt bei der Katzenhaltung ist die Haftungsfrage. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung und wann nicht. Hierzu gibt es in der Regel keine direkte pauschale Aussage. Aus diesem Grund haben wir uns ein paar aktuelle Urteile einmal näher angesehen und aufgeführt.
Katze hinterlässt Kratzspuren auf den Autos
Katzen lieben Autos. Autobesitzer sehen das jedoch anders. [Bild: Winfried/Flickr.]Warum stellen die Menschen ihre Autos immer auf den Parkplätzen ab, würden sich viele Katzen fragen? Einige Autobesitzer beantworten das, in dem Sie Kratzer im Lack in Zusammenhang mit der Katze des Nachbars bringen. In der Vergangenheit führte das häufig zu Streitigkeiten, die eben so häufig vor Gericht endeten. So zum Beispiel beim Eigentümer eines Autos, der seinen Nachbarn auf Schadensersatz verklagt hatte. Grund: Die Katze hat auf dem Lack des Autos Kratzer hinterlassen. Insgesamt sollte der Nachbar einen Schadensersatz von fast 4.000 Euro leisten. Die Klage wurde aber schlussendlich abgewiesen. Ein Sachverständiger, der vom Gericht beauftragt wurde, hielt es in seinem Gutachten für unwahrscheinlich, dass die Kratzer durch die Katzer herbeigeführt wurden. In der Regel können Katzen nur leichte Lackverschrammungen anrichten. Dabei entstehen diese nicht einmal durch die Krallen direkt, sondern durch Sandballen, die sich zwischen Ballen und Pfoten Behaarung ansammeln. (Siehe hierzu auch AG Celle, Az. 16 C 187/97).
Ausnahmen allerdings bestehen dann, wenn die Katze ängstlich ist und zum Beispiel beim Sprung auf den Wagen abrutscht. Dann versucht sich diese mit den Krallen festzuhalten, was durchaus zu längeren und tieferen Kratzer führen könnte.
Das sagt die Rechtsprechung
Katzenbesitzer sind verpflichtet, die Katze von Autodächern fernzuhalten. Andernfalls kann ein Ordnungsgeld drohen. Generell gilt zwar eine Duldungspflicht, diese endet aber spätestens, wenn die Katze das Fahrzeug betritt. Diese Umsetzung ist jedoch schwerer als sich dass der Gesetzgeber vorstellt. Einer Katze mit Auslauf das Betreten eines Fahrzeuges zu verbieten, ist schier unmöglich.
Streitwert bei Klagen
Ein interessanter Punkt ist hierbei auch der Streitwert, wenn es zu einer Klage vor Gericht kommt. Immerhin bestimmt die Höhe des Streitwertes die weiteren Kosten des Verfahrens. Wird zum Beispiel nur auf eine einfache Abschaffung des Haustiers geklagt, bewegt sich der Streitwert fast immer bei 500 Euro. Mit Leitung auf die emotionale Bindung zwischen Mensch und Tier, lässt sich der Streitwert in so einem Klageverfahren auf 1.000 – 1.500 Euro erhöhen.
Bremen für die Katze
Die Katze schert sich wenig um den Autoverkehr. Beim Spielen und Jagen kann es auch schon einmal passieren, das sie quer über die Straße rennt. Hierbei gilt: Wer für eine Katze in einer geschlossenen Ortschaft bremst, ist im Recht. Auf freier Strecke, also außerhalb geschlossener Ortschaften sieht das jedoch anders aus. Hier muss der Autofahrer eine Abwägung zwischen dem Unfallrisiko und dem Leben des Tieres treffen. Fährt der Hintermann in einer geschlossenen Ortschaft auf den Vordermann auf, der wegen einer Katze gebremst hat gilt für grundsätzlich: Der nachfolgende Autofahrer muss aufmerksam sein, niemand muss eine Katze überrollen, nur weil der Fahrer hinter einem unaufmerksam sein könnte! In der Regel reguliert die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden. Der auffahrende Kraftfahrer hat jedoch in der Regel keinen Anspruch gegen den Autofahrer, der für die Katze gebremst hat.