Fuchs als Haustier

Immer wieder kommt es einmal vor, dass Füchse als Haustiere gehalten werden. Häufig dann, wenn ein Fuchs mit Verletzungen aufgefunden wurde und für die weitere Gesundung nach einem Tierarztbesuch beim Finder verbleibt. Hierbei sollte der Fuchs aber zunächst beobachtet werden. Nicht immer ist es ratsam, selbst wenn der Fuchs verletzt sein sollte, ihn zur Pflege mit nach Hause zu nehmen. Zunächst sollte der Fuchs aus der Entfernung beobachtet werden. Auch ist es sinnvoll ihn mit Futter und Wasser zu versorgen. Lebt ein Fuchs erst einmal eine Zeitlang im menschlichen Umfeld, ist das alte Revier häufig von einem neuen Inhaber besetzt. In England wurden zudem Füchse beobachtet, die sich mit einem gebrochenen Bein in einen sicheren Garten legten und nach einiger Zeit wieder laufen konnten. Sofern Sie einen verletzten Fuchs im Wald finden, kann auch der Förster (oder ein Tierschutzverein) verständigt werden, der das weitere Geschehen beobachten und bei Bedarf handeln kann.

Fuchsbaby verwaist

Neben einem verletzten Fuchs, sind immer wieder auch einmal (vermeintlich) verwaiste Fuchsbabys zu finden. Auch hier gilt: Erst in aller Ruhe beobachten. Es ist manchmal nur der erste Eindruck, dass der kleine Nachkömmling verwaist ist. Es kann ebenso gut sein, das die Mutter sich gerade auf Jagd nach Futter befindet. Sollte die Mutter zum Beispiel getötet worden sein, wird die Fürsorgeaufgabe häufig von den älteren Geschwistern oder dem Vater übernommen. Erst, wenn Sie wirklich sicher sind, das der kleine Fuchs verwaist ist, sollten Sie ihn mitnehmen.

Darf ich den kleinen Fuchs einfach so mitnehmen

Ist der Fuchs verwaist, fällt er, genau wie bei toten Tieren, in den Zuständigkeitsbereich der Jagdausübungsberechtigten oder des Försters. Wer einfach so den Fuchs mitnimmt, könnte sich der Jagdwilderei schuldig machen. Andernfalls sind viele Jäger auch dafür bekannt, das sie mit dem verletzten oder verwaisten Fuchs „kurzen Prozess“ machen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn sich der Fuchs in einem befriedeten Gebieten (z.B. Privatgrundstück) befindet. In diesem Fall wäre die Aufnahme rechtlich unbedenklich.

[Bild: fotomuli/piqs]