Ferien mit dem Hund

Ab in den Urlaub, doch wohin mit dem Hund. Am einfachsten ist es häufig, wenn ein guter Bekannter oder Verwandter den Hund aufnehmen kann. Auch Tierheime und sogenannte Urlaubsheime für den Hund bieten sich an. Das jedoch bedeutet für viele Hunde eine stressige Zeit, die nicht jedem Tier guttun. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Hund direkt in den Urlaub mitkommt. Dafür müssen jedoch unterschiedliche Punkte beachtet werden. Findet der Urlaub nur in Deutschland statt, ist der Aufenthalt mit Hund meistens problemlos. Erkundigen Sie sich zuvor im Hotel oder beim Vermieter der Ferienwohnung ob Tiere erwünscht sind. In vielen Fällen erlauben die Vermieter und immer mehr Hotels die Mitnahme von Hunden und sogar Katzen. Meistens wird dann ein kleiner Aufpreis berechnet.

Mit dem Hund in der EU

[Bild: matthiashn/Flickr]Geht es über die Grenzen von Deutschland hinaus in einen anderen EU-Staat, muss ein Heimtierausweis vorliegen. Hierbei ist eine eindeutige Zuordnung notwendig, was in der Regel über einen Mikrochip oder einer Tätowierung geschieht. Die Kennzeichnungsnummer wird dann in dem Heimtierausweis eingetragen. Der Ausweis kann direkt vom Tierarzt am Wohnort ausgestellt werden, sofern er über eine Ermächtigung verfügt. Zwingend sind dabei auch einige Impfungen, die unbedingt mit einer gewissen Frist vor dem Urlaub durchgeführt werden müssen. Innert der EU müssen Hunde zum Beispiel gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt: Die letzte Impfung darf maximal 12 Monate zurückliegen und die neue mindestens 30 Tage. Es kann aber durchaus sein, das noch weitere Bestimmungen je nach EU Land für die Einreise von Hunden und anderen Tieren bestehen können. Sinnvoll ist eine Rückfrage beim Tierarzt oder ein Blick auf die Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Nach den neuen Regelungen, die ab 2015 gelten, ist es nunmehr auch möglich, mehr als 5 Hunde oder andere Tiere mit in den Urlaub zu nehmen. Dabei dient die Regel vor allem für Sportveranstaltungen. Insbesondere sollte vor Abreise auch die Frage geklärt werden, ob in dem Reiseland ein Maulkorb für den Hund benötigt wird. So ist dieser in Frankreich für Schutz- und Wachhunde vorgeschrieben. Während Pittbullterrier nicht einreisen dürfen. Hier kommt auch der nächste Knackpunkt beim Urlaub mit dem Hund. Handelt es sich beim Tier um einen Kampfhund, kann die Einreise im Urlaubsland unter Umständen verweigert werden.