Infos zur Hundesteuer

Die Hundesteuer ist seit Langem eine Abgabe, die an die Gemeinde bzw. an die Stadt zu entrichten ist. Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Wohnort. Es gibt häufig sogar ein Stufensystem. Wobei der Ersthund steuerlich geringer liegt als zum Beispiel der Zweit- oder Dritthund. Für Kampfunde gilt zudem bei der Hundesteuer ein höherer Ansatz. Welche Rassen als Kampfunde bezeichnet werden, kann dabei jedes Bundesland für sich entscheiden. In der Regel sind aber folgende Hunderassen als Kampfhunde in den Bundesländern aufgeführt: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden.

[Bild: corinna1411/Flickr] Hundesteuer- Ermäßigungen und Kosten
Ermäßigungen bei der Hundesteuer gibt es meistens nur dann, wenn es sich bei dem Tier um einen Blindenhund oder einem Hütehund handelt. In einigen Gemeinden bestehen aber auch Ermäßigungen bei der Hundesteuer, wenn der Hund aus dem Tierheim kam. Im Schnitt berechnen die Gemeinden/Städte zwischen 80 -120 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Bei einem Kampfhund kann die Hundesteuer sogar bis zum 10fachen steigen. So kostet ein gefährlicher Hund in Braunschweig zum Beispiel an die 600 Euro pro Jahr an Hundesteuer. Bei einem zweiten oder dritten Hund erhöht sich die Hundesteuer im Schnitt um 20 – 60 Euro pro Jahr.

Wer muss die Hundesteuer bezahlen

Grundsätzlich ist jeder Halter verpflichtet die Hundesteuer zu bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Tier noch unter drei Monaten alt ist. Angemeldet wird der Hund direkt bei der zuständigen Behörde am Hauptwohnsitz. Nach der Anmeldung ergeht ein Steuerbescheid für die Hundesteuer. Dabei wird eine Steuermarke übergeben/übersandt, die grundsätzlich am Halsband des Hundes befestigt sein muss, wenn dieser das eigene Grundstück verlässt. Zwischen Anschaffung und Anmeldung besteht fast immer eine Frist von 14 Tagen, die sich aber je nach Gemeinde oder Stadt auch unterscheiden kann.

Macht die Hundesteuer Sinn?

Seit vielen Jahren wird die Hundesteuer kritisiert. Häufig geht es dabei um den Punkt der Gleichberechtigung. Viele Organisationen sehen den Hund in diesem Punkt gegenüber anderen Haustieren im Nachteil. So müssen weder für Pferde noch Katzen Steuern entrichtet werden.

Um die 270 – 290 Millionen Euro werden an Einnahmen durch die Hundesteuer jährlich erzielt. Alleine in Stuttgart leben im Schnitt um die 13.200 gemeldete Hunde. Für die Stadt bedeutet das um die 1,4 Millionen an Hundesteuer Einnahmen. Die Politik erklärt die Hundesteuer in der Regel damit, dass die Kosten für die Verunreinigungen (z.B. Hundekot) damit finanziert werden könnten. Dazu gehört auch die Einrichtung von Hundestationen, die über Beutel für den Hundekot verfügen. Der Sinn der Hundesteuer wird aber nicht ersichtlich. Genauso verhält es sich bei der Frage, wer die Steuer für den Hund eigentlich eingeführt hat. Bekannt ist nur, dass die Hundesteuer erstmalig im Jahr 1809 in Sachsen-Coburg erhoben wurde. Hier lagen die Ziele anderer Natur: Die Steuer sollte die Hundezahl senken. Aber es gibt auch Verweise, dass die Hundesteuer bereits 1807 in der Stadt Offenbach bekannt war.