Was sind Listenhunde

Hunde haben es in Deutschland nicht leicht. Neben dem Leinenzwang und zahlreichen anderen gesetzlichen Auflagen gibt es auch noch die sogenannten Listenhunde. Der Name klingt zunächst nichtssagend. Doch die Hunderassen, die in dieser Liste auftauchen, gelten offiziell als (potentiell) gefährlich. Fast alle Bundesländer führen die Listenhunde, umgangssprachlich wird diese auch als Rasseliste bezeichnet. Aufgeführt sind all jene Hunde, die pauschal als gefährlich bestimmt sind oder deren Gefährlichkeit vermutet wird. Stichwort ist hierbei stets das Wort Kampfunde. Vorweggesagt ist die Liste nur eine pauschale Aussage, die aber dennoch gesetzliche Bedeutung hat. Eigentlich ein Novum, das es bei Menschen auch schon einmal gab. So wird rein nach der Rasse beurteilt, ob ein Hund als gefährlich gilt oder nicht. Aus diesem Grunde gibt es heute viele Kritiker, die sich gegen die Listenhunde und deren Aussagen richten.

Listenhunde – Abgestufte Rassen

In einigen Bundesländern wurden die Listenhunde zudem mit 2 Gruppen versehen. So bestehen in 5 Bundesländern aktuell abgestufte Rasselisten (1 für gefährlich und 2 für als gefährlich vermutet). In anderen 8 hingegen gibt es für Listenhunde nur eine feste Gruppierung. Maßstab für die Festlegung ist grundsätzlich die Rasse, die nach Auffassung von Experten als genetisch bedingt gefährlich eingestuft werden muss. Nun bestehen für diese Hunde, die das Pech haben in der Hundeliste aufzutauchen, relativ unterschiedliche Sonderregelungen. Von einem weitergehenden Leinenzwang, einem direkten Zwang zum Maulkorb bis hin zu einer umfangreichen Sachkundeprüfung können die Auflagen reichen. Abhängig sind dabei die jeweiligen Bedingungen der Bundesländer, die für Listenhunde recht unterschiedliche geregelt sein können. Auch das Gebot zur Unfruchtbarmachung ist nicht ausgeschlossen. Allerdings besteht eventuell die Möglichkeit, Listenhunde nach einem Wesenstest von einzelnen oder sogar ganz von den Maßnahmen auszuschließen. Nur das Bundesland Thüringen erweist sich als wegweisend. Hier galt von Anfang an die Auffassung, dass Listenhunde nicht pauschal als gefährlich gelten und keinesfalls eine reine Zuordnung über die Rasse vorgenommen werden könnte.

Rechtslage für Hunde bedrohend

Die zuständigen Behörden sind aber recht umfangreich mit Rechts- und Eingriffsmöglichkeiten ausgestattet. Seit 2000 gelten bereits recht massive Hundeverordnungen, die nicht nur auf Listenhunde zielen. So können Behörden stets dann eingreifen, wenn Hunde in irgendeiner Form aggressiv werden. In diesem Fall ist sogar eine Zwangswegnahme durchaus gängig. Auffallend oft sind aber nicht nur reine Kampfunde in der Rasseliste vorzufinden. Auch andere Arten, die aufgrund eines muskulösen Körperbaus auffallen, rücken oft in Liste. So ist zum Beispiel auch der Cane Corso in der Rasseliste in einigen Bundesländern (Bayer und Brandenburg) vorzufinden. Dabei gilt dieser Hunde aber eigentlich als Schutzhund und Herdentreiber mit einem freundlichen Wesen. Kritiker können daher kaum verstehen, warum der Cane Corso aber auch andere Rassen im Bereich der Listenhunde verzeichnet sind. Nur drei Bundesländer (z.B. Thüringen, Niedersachsen) haben aktuell keine Listenhunde verzeichnet. Dort besteht aber jederzeit die Möglichkeit, gegen auffällige Hunde einzugreifen (Maulzwang, Leinenzwang oder sogar Wegnahme). Die meisten anderen Bundesländer definieren sowohl die aufgeführten Hunderassen als auch deren Mischlinge als gefährlich. In Bayern ist man bei der Hundeliste noch deutlicher. Dort gelten die Tiere klipp und klar als Kampfhunde im juristischen Sinne.

Blick in die Listenhunde der Bundesländer

  • Alano (Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen)
  • American Bulldog (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • American Pitbull Terrier (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein)
  • American Staffordshire Terrier (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein)
  • Bullmastiff (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Bullterrier (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein)
  • Cane Corso (Bayern, Brandenburg)
  • Dobermann (Brandenburg)
  • Kaukasischer Owtscharka (Hamburg, Hessen)
  • Mastiff (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Mastin Espanol (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Mastino Napoletano (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Perro de Presa Canario (Bayern, Brandenburg)
  • Perro de Presa Mallorquin (Bayern, Brandenburg)
  • Rottweiler (Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Staffordshire Bullterrier (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein)
  • Tosa Inu (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)

Bild Cane Corso mit Welpen appliedvitals/Flickr.; 2 Hunde hinter Zaun M. Großmann / pixelio.de