Gartenpavillon

Der Begriff Pavillon stammt vom lateinischen Wort papillio ab, was soviel wie „Das Lustzelt“ bedeutet. Definiert ist der Pavillon entweder als freistehendes, leichtes Bauwerk in einer Garten- oder Parkanlage, als vorspringender Gebäudeteil eines barocken Bauwerks, der sich durch ein meist als Kuppel ausgebildetes Dach vom restlichen Gebäude abhebt, als ein kleinerer, einem Hauptbau zugeordneter Neubau (z. B. in Schulen oder Krankenhäusern). Darüber hinaus werden auch Gebäude für Messen und Ausstellungen als Pavillons bezeichnet, unabhängig von ihrer Bauweise.

Pavillon als freistehendes Gebäude

Ein freistehender Pavillon (auch Salettl) ist ein überdachtes, meist rundum offenes oder zu öffnendes Bauwerk. Der Grundriss ist meistens rund oder hat die Form eines regelmäßigen Vielecks. Obwohl schon in der Antike bekannt und gebraucht, erscheint der Pavillon in der Architektur Europas vermehrt in der Epoche des Barock in den Parks und Gärten des Adels, als Nebengebäude eines Schlosses, als Ruheplatz, Aussichtspunkt oder einfach als gestalterisches Element. Später verbreitete er sich in die Gärten des wohlhabenden Bürgertums und wurde dort zu den gleichen Zwecken genutzt. An öffentlichen Bauten sind die Musikpavillons in Kuranlagen zu nennen. In der modernen Architektur zeigen manche Sportarenen Merkmale des Pavillons.

In Asien, insbesondere in der Architektur Chinas hat der Pavillon eine lange Tradition. Auch in Japan, Indien und Thailand findet sich die Form des Pavillons, oft in sakralen Bauten. In buddhistischen Tempeln wird der Pavillonbau in vielfältiger Weise genutzt. Besonders in Thailand ist er in Form der Sala in und außerhalb von Tempelanlagen sehr beliebt. Um 1900 war das Pavillonsystem oder der Pavillonstil ein Konzept des Krankenhausbaus, von dem man sich Vorteile auch durch Einbettung in parkähnliche Anlagen versprach.

Gartenpavillon

Der Definition als freistehendes, leichtes Bauwerk in einer Gartenanlage kommt auch der moderne Gartenpavillon nahe. Grundsätzlich gibt es zwei Bautypen der Gartenpavillons: Fest in den Boden verankerte Pavillons aus Holz oder Stein, oder Gartenpavillons aus Metall, die leicht auf- und wieder abgebaut werden können. Mobile Gartenpavillons bestehen aus einem Gestänge aus Metall, das mit einer Bespannung aus Textilien oder robusten Kunststoffen versehen wird. Die Seitenwände lassen sich in der Regel nach Belieben öffnen und schließen.

Die beiden Bauweisen unterscheiden sich nicht nur in der Flexibilität die sie bieten – Gartenpavillons aus Metall können so ganz nach den Wünschen des Gartenbesitzers zu Festivitäten aufgebaut und hinterher wieder abgebaut werden, fest installierte Pavillons dagegen müssen am einmal gewählten Platz verbleiben. Es gibt auch baurechtliche Unterschiede: Für festinstallierte Pavillons muss in der Regel ein Fundament ausgegossen werden. Dafür ist abhängig von der kommunalen Bauordnung eine Schachtgenehmigung notwendig. Für Pavillons mit gemauerten Steinwänden kann sogar eine Baugenehmigung erforderlich sein, da diese als Gebäude klassifiziert werden. Für die Aufstellung eines Gartenpavillons muss bei Mietwohnungen oder Gärten, die für alle Mietparteien zugänglich sind, auch die Zustimmung der anderen Parteien eingeholt werden.

Bild: zaubervogel  / pixelio.de  

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